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	<title>Gesetz &#8211; Bad Nenndorf ist Bunt</title>
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	<title>Gesetz &#8211; Bad Nenndorf ist Bunt</title>
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		<title>Wo NS-Recht bis heute fortbesteht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thomas]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Dec 2020 11:58:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Presse 2020]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Grundgesetz garantiert unveräußerliche Menschenrechte, politische sowie persönliche Freiheit. Doch wer genauer hinsieht, entdeckt noch Spuren der NS-Diktatur. Sogar ein Unrechtsstaat braucht Gesetze. Um die Bevölkerung zu steuern und zu terrorisieren, beschloss die NS-Regierung stetig neue Vorschriften und passte bereits geltende an ihre völkische Weltanschauung an. Nach dem Weltkrieg lag]]></description>
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<h4 class="wp-block-heading">Das Grundgesetz garantiert unveräußerliche Menschenrechte, politische sowie persönliche Freiheit. Doch wer genauer hinsieht, entdeckt noch Spuren der NS-Diktatur.</h4>



<figure class="wp-block-image size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="960" height="540" src="https://bad-nenndorf-ist-bunt.de/wp-content/uploads/2021/01/Screenshot_2021-01-10-Wo-NS-Recht-bis-heute-fortbesteht.png" alt="" class="wp-image-1621" srcset="https://bad-nenndorf-ist-bunt.de/wp-content/uploads/2021/01/Screenshot_2021-01-10-Wo-NS-Recht-bis-heute-fortbesteht.png 960w, https://bad-nenndorf-ist-bunt.de/wp-content/uploads/2021/01/Screenshot_2021-01-10-Wo-NS-Recht-bis-heute-fortbesteht-300x169.png 300w, https://bad-nenndorf-ist-bunt.de/wp-content/uploads/2021/01/Screenshot_2021-01-10-Wo-NS-Recht-bis-heute-fortbesteht-768x432.png 768w" sizes="(max-width: 960px) 100vw, 960px" /><figcaption>An jeder deutschen Uni tragen Jura-Studierende mit ihrer Schönfelder-Gesetzessammlung den Nachnamen eines Nationalsozialisten spazieren. Foto: © Sebastian Kahnert/dpa</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Sogar ein Unrechtsstaat braucht Gesetze. Um die Bevölkerung zu steuern und zu terrorisieren, beschloss die NS-Regierung stetig neue Vorschriften und passte bereits geltende an ihre völkische Weltanschauung an. Nach dem Weltkrieg lag Deutschland samt seiner Rechtsordnung in Trümmern. Die Besatzungsmächte mussten nun die Überreste des Regimes loswerden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Am 20. September 1945 erließ der Alliierte Kontrollrat sein erstes Kontrollratsgesetz. Es hob Hitlers Ermächtigungsgesetz und alle politischen NS-Vorschriften mit sofortiger Wirkung auf. Auch die Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Glaubens war von nun an untersagt. Es folgten 61 weitere Kontrollratsgesetze, die Deutschland entnazifizieren und das Fundament für einen demokratischen Verfassungsstaat legen sollten. Die Alliierten konnten jedoch nicht alle NS-Überbleibsel beseitigen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Nomen est omen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Schon das juristische Verlagswesen weist Spuren der Nazi-Zeit auf. An jeder deutschen Uni tragen Jura-Studierende mit ihrer <em>Schönfelder</em>-Gesetzessammlung den Nachnamen eines Nationalsozialisten spazieren. Der ehemalige Herausgeber Heinrich Schönfelder war bis zu seinem Tod im Jahre 1944 NSDAP-Mitglied und Mitwirkender im Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen. Er ist nach wie vor Namensgeber des dicken roten Buchs, das in jedem deutschen Gerichtssaal steht. Im Inhaltsverzeichnis des Schönfelders sind die Nummern 1-19 leer gelassen. Sie beinhalteten einst das Parteiprogramm der NSDAP sowie die Nürnberger Gesetze.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch der <em>Palandt</em>, klassisches Nachschlagewerk für das Bürgerliche Gesetzbuch, hat ein NSDAP-Mitglied zum Namenspaten. Trotz heftiger Kritik, etwa durch die Initiative Palandt Umbennenen, verzichtet der Verlag C. H. Beck auf die Umbenennung des Werkes. Wo Studierende der Architektur davon verschont bleiben, sich mit dem Albert-Speer-Lehrbuch für Statik und stabile Baukonstruktion auf die kommende Klausur vorzubereiten, müssen Jurist*innen also weiterhin mit <em>Palandt</em> und <em>Schönfelder</em> arbeiten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was noch heute gilt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Als 1949 das Grundgesetz in Kraft trat, war aus Hitlers Verbrecherregime ein souveräner Rechtsstaat geworden. Doch nicht nur überzeugte Altnazis konnten sich in die neue Bundesrepublik retten, auch Vorschriften des Nationalsozialismus hatten trotz der Kontrollratsgesetze überlebt. Einerseits fehlte den Alliierten die Zeit, das Rechtssystem grundlegend neu zu fassen, andererseits wurden nach 1949 Vorschriften leicht überarbeitet wieder in Kraft gesetzt. Manches steht noch heute in den Rechts-, statt den Geschichtsbüchern.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Feiertag</h3>



<p class="wp-block-paragraph">So greifen etwa die Feiertagsregelungen der Länder NS-Gesetzgebung auf. Der Erste Mai ist seit 1933 Ruhetag, damals noch als Tag der nationalen Arbeit. Um sich davon zu distanzieren, hat Nordrhein-Westfalen den Ersten Mai als Tag der Völkerversöhnung und Menschenwürde in seiner Verfassung verankert.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Berufszulassung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Das noch gültige Heilpraktikergesetz wurde ebenfalls unter Hitler erlassen. Es stammt aus dem Jahre 1939, wurde aber soweit abgeändert, dass es kein Unheil mehr anrichten kann. Im Nationalsozialismus untersagte es Ärzt*innen mit jüdischem Hintergrund, denen das Regime bereits die Approbation geraubt hatte, auch die Ausübung des Heilpraktiker*innengewerbes.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Zuchtmittel</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Den im Jugendgerichtsgesetz verankerten sogenannten Zuchtmitteln sieht man ihren nationalsozialistischen Ursprung umgehend an. Zur Ahndung einer Straftat darf der*die Richter*in der*dem Jugendlichen für bis zu vier Wochen die Freiheit entziehen. Das Gesetz nennt den Arrest explizit nicht als Strafe, sondern versteht ihn als erzieherisches Mittel. Entgegen vieler Kritiken haben sich die Zuchtmittel bis heute im Paragraf 13 Jugendgerichtsgesetz gehalten. Nicht nur der Duktus ist aus der Zeit gefallen, viele Pädagog*innen bezweifeln auch die Wirksamkeit der damit verbundenen Maßnahmen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Ehegattensplitting</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Das Einkommenssteuergesetz enthält ebenfalls ein Vermächtnis der Diktatur. So löste das Gesetz zum Ehegattensplitting zwar 1957 seinen nationalsozialistischen Vorgänger ab, steht aber nach wie vor in der Tradition der NS-Familienpolitik. Das Regime wollte Frauen durch steuerliche Vorteile aus der Arbeitswelt drängen und an den Haushalt binden. Bis heute sorgt das Splitting dafür, dass viele Frauen bis ins Rentenalter wirtschaftlich schlechter gestellt sind.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Gesinnungsstrafrecht</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Bekanntestes Überbleibsel nationalsozialistischer Gesetzgebung ist der Mordparagraf (§ 211 Strafgesetzbuch). Aus der Todesstrafe wurde zwar die zwingend lebenslange Freiheitsstrafe, der sonstige Wortlaut der Vorschrift blieb aber bis heute unverändert. Das Gesetz passt nicht in die Systematik des deutschen Strafrechts, das grundsätzlich die Tat und nicht den*die Täter*in beschreibt. Der Paragraf 211 formuliert hingegen, welche Gesinnung ein*e Mörder*in hat und zeichnet ihn*sie als jemanden, der*die „aus niedrigen Beweggründen“ tötet. Solche Formulierungen boten der NS-Rechtsprechung Spielraum für ihre Willkürurteile, stellen heutige Jurist*innen aber vor die Aufgabe, den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Justiz gerecht zu werden. Ein Mann, der seine Frau über Jahre misshandelt und schließlich tötet, mag als sogenannter Totschläger nach einigen Jahren wieder auf freien Fuß kommen. Einer Frau, die sich gegen einen solchen Haustyrannen nur wehren kann, indem sie ihn im Schlaf erschlägt, droht als heimtückische Mörderin jedoch eine lebenslange Gefängnisstrafe. 2014 strebte Justizminister Maas eine Reform des Paragrafen an. Sie scheiterte am Widerstand der Union, die am lebenslangen Strafmaß festhalten wollte.</p>



<h2 class="wp-block-heading">„Die Würde des Menschen ist unantastbar“</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Artikel 1 des Grundgesetzes ist Gebot und Kampfansage zugleich. Die Verfassung will sichergehen, dass sich die NS-Barbarei niemals wiederholen wird. Deshalb stampft das Bundesverfassungsgericht jedes Gesetz ein, das gegen das Grundgesetz verstößt. Wie konnten sich die NS-Vorschriften dennoch halten?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei Gesetzen, die keine Grundrechte verletzen, mag dies einleuchten. Wenn offen diskriminierende Klauseln gestrichen sind, droht kein Verfassungsverstoß mehr. Auch das Ehegattensplitting benachteiligt nach seinem Wortlaut nicht explizit die Frau, auch wenn sie in der Praxis häufig die Leidtragende der Vorschrift ist. Doch beim Mordparagrafen ist die Frage schon schwieriger zu beantworten. Zwar ist er durch die Abschaffung der Todesstrafe entschärft, aber die zwingend lebenslange Haft und die schwammige Formulierung im Nazi-Sprech sind immer noch schwer mit dem Grundgesetz vereinbar. Manche Jurist*innen halten den Paragrafen für gerade noch konform, andere für schlicht verfassungswidrig. Eine umfassende Neuformulierung der Vorschrift würde den Konflikt lösen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dem pragmatischen Menschen genügt die bloße Entschärfung der NS-Gesetze. Bei sensiblen Themen geben sich viele damit aber nicht zufrieden. Denn anders als ein gesetzlicher Feiertag kann etwa das Strafrecht großen Schaden anrichten. Und wenn schon Recht im Namen des Volkes gesprochen wird, dann wird eben jene Bevölkerung das Recht besonders kritisch hinterfragen.</p>



<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="https://ze.tt/wp-content/uploads/2019/09/2019-09-03-02.50.06-1-128x128.jpg" alt="Jan Hußl"/></figure>



<h3 class="wp-block-heading">Jan Hußl</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Mag sein Jurastudium, liebt Musik, Filme &amp; das Schreiben. Vielleicht lässt er ein bisschen Prosa in die Examensklausuren einfließen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://ze.tt/author/janhussl/">Alle Artikel von Jan Hußl</a></p>



<p class="wp-block-paragraph">Quelle: <a href="https://ze.tt/wo-ns-recht-bis-heute-fortbesteht/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Ze.tt</a>   Autor: Jan Hußl  am 07.09.2019</p>
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		<title>Entschieden gegen Hetze im Netz</title>
		<link>https://bad-nenndorf-ist-bunt.de/entschieden-gegen-hetze-im-netz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 05 Jul 2020 15:12:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Presse 2020]]></category>
		<category><![CDATA[Antesemitische Beweggründe]]></category>
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		<category><![CDATA[soziale Netzwerke]]></category>
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					<description><![CDATA[Bei Morddrohungen in Sozialen Medien, Gewalt gegen Beschäftigte in Rettungsstellen oder auch antisemitisch motivierten Straftaten &#8211; die Bundesregierung verstärkt ihren Kampf gegen Hasskriminalität. Ein Gesetz, das neue Regeln und Strafverschärfungen vorsieht, wurde nun vom Deutschen Bundesrat gebilligt. Auch Anbieter großer Sozialer Netzwerke erhalten neue Pflichten &#8211; was sich im Einzelnen ändert.]]></description>
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<p class="wp-block-paragraph">Bei Morddrohungen in Sozialen Medien, Gewalt gegen Beschäftigte in Rettungsstellen oder auch antisemitisch motivierten Straftaten &#8211; die Bundesregierung verstärkt ihren Kampf gegen Hasskriminalität. Ein Gesetz, das neue Regeln und Strafverschärfungen vorsieht, wurde nun vom Deutschen Bundesrat gebilligt. Auch Anbieter großer Sozialer Netzwerke erhalten neue Pflichten &#8211; was sich im Einzelnen ändert.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="990" height="557" src="https://bad-nenndorf-ist-bunt.de/wp-content/uploads/2020/07/2020-02-19-grafik-hasskriminalitaet.png" alt="" class="wp-image-1360" srcset="https://bad-nenndorf-ist-bunt.de/wp-content/uploads/2020/07/2020-02-19-grafik-hasskriminalitaet.png 990w, https://bad-nenndorf-ist-bunt.de/wp-content/uploads/2020/07/2020-02-19-grafik-hasskriminalitaet-300x169.png 300w, https://bad-nenndorf-ist-bunt.de/wp-content/uploads/2020/07/2020-02-19-grafik-hasskriminalitaet-768x432.png 768w" sizes="(max-width: 990px) 100vw, 990px" /><figcaption> Hasskriminalität im Visier: Hetze und Drohungen werden künftig härter und effektiver verfolgt. Foto: Bundesregierung</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Im Oktober 2019 versuchte ein Rechtsextremist mit Waffengewalt in die Synagoge von Halle/Saale einzudringen und Menschen, die sich dort versammelt hatten, zu töten. Durch viel Glück gelang der Attentäter nicht ins Innere des Gotteshauses. Dennoch erschoss er an diesem Tag zwei Menschen in der Innenstadt.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auf dieses schreckliche Ereignis, aber auch auf eine insgesamt besorgniserregende Entwicklung bei der Hasskriminalität, reagierte die Bundesregierung mit einem umfassenden <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/gegen-extremismus-und-hass-1686442" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Maßnahmenpaket</a>&nbsp;gegen Hass, Rechtsextremismus und Antisemitismus. Das vom Bundesrat gebilligte Gesetz dient der Umsetzung dieses Maßnahmenpaketes.&nbsp;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ändert sich?</h2>



<ul class="wp-block-list"><li>Morddrohungen, volksverhetzende Äußerungen und andere strafbare Inhalte werden häufig über Soziale&nbsp;Netzwerke veröffentlicht. Die Anbieter&nbsp;großer&nbsp;Netzwerke&nbsp;werden verpflichtet, solche&nbsp;Inhalte zu melden. Dafür wird beim Bundeskriminalamt eine neue Zentralstelle eingerichtet. Bislang waren die Anbieter nur dazu verpflichtet, diese Inhalte zu löschen oder zu sperren.</li><li>Richtet der Anbieter ein unzureichendes Meldesystem ein, kann dies mit einem Bußgeld sanktioniert werden.</li><li>Hetze, Drohungen und Beleidigungen im Netz werden wegen der besonders hohen Reichweite&nbsp;härter und besser verfolgt.&nbsp;</li><li>Um Tatverdächtige identifizieren und Beweise sichern zu können, werden klare Rechtsgrundlagen&nbsp;zur Auskunftserteilung von Anbietern gegenüber&nbsp;Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden geschaffen.</li><li>Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung gegen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker werden&nbsp;künftig schärfer bestraft. Mit ihrem Engagement&nbsp;sind sie eine Stütze der Gesellschaft und verdienen&nbsp;besonderen Schutz.</li><li>Personen, die im ärztlichen Notdienst oder in einer Notaufnahme Hilfe leisten, erhalten einen besseren&nbsp;Schutz vor Drohungen und Gewalthandlungen. Für sie gelten künftig besondere Regeln, wie sie jetzt schon für&nbsp;Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder der Rettungsdienste gelten.&nbsp;</li><li>Antisemitische Motive wirken&nbsp;künftig&nbsp;grundsätzlich strafschärfend. Der Katalog der Strafzumessungsgründe wird ausdrücklich um antisemitische Beweggründe&nbsp;ergänzt.</li><li>Personen, die aufgrund ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt sind, werden besser geschützt. Im Melderecht&nbsp;werden dafür&nbsp;entsprechende&nbsp;Auskunftssperren im Melderegister eingerichtet.</li></ul>



<h2 class="wp-block-heading">Warum ist die Verschärfung notwendig?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im Internet und insbesondere in den Sozialen Medien ist eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten. So äußern sich Personen immer öfter allgemein, vor allem aber gegenüber gesellschaftlich und politisch engagierten Menschen, in einer Weise, die gegen das Strafrecht verstößt und sich durch stark aggressives Auftreten, Einschüchterung und Androhung von Straftaten auszeichnet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dadurch wird nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, sondern auch der politische Diskurs in der demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung angegriffen und in Frage gestellt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In der Öffentlichkeit stehende und für das Gemeinwesen aktive Personen wurden in der Vergangenheit etwa nach einer politischen Äußerung mit diffamierenden Reaktionen oder gar Morddrohungen überzogen. Auch kommt es zum Teil dazu, dass zu Gewalt gegen sie aufgerufen wird. Mit diesen öffentlichen, respektlosen und herabwürdigenden Inhalten sinkt&nbsp;die Hemmschwelle für weitere gleichgerichtete Äußerungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In diesem verrohten Umfeld kommt es schon jetzt dazu, dass bestimmte Meinungen aus Sorge vor solchen Reaktionen nicht mehr geäußert werden. Dies kann sogar dazu führen, dass sich Menschen vollständig aus dem öffentlichen Diskurs zurückzuziehen. Damit sind der freie Meinungsaustausch im Internet und die Meinungsfreiheit gefährdet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die eigene Meinung frei, unbeeinflusst und offen sagen und sich darüber austauschen zu können, stellt einen Grundpfeiler der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dar. Der Staat hat die Aufgabe, diese Freiheit mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen. Mit dem vom Bundesrat gebilligten Gesetzespaket kann dieses Ziel konsequent weiter verfolgt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph"> Freitag, 3. Juli 2020</p>



<p class="wp-block-paragraph">Den genauen Gesetzestext findet ihr hier:  B<a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0301-0400/339-20.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1" target="_blank">eschlusssache des Deutschen Bundesrates, Drucksache 339/20 PDF</a></p>
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