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	<title>Identitäre &#8211; Bad Nenndorf ist Bunt</title>
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	<description>Bündnis gegen Rechtsextremismus e.V.</description>
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		<title>Ein bitteres Urteil</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thomas]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Mar 2020 16:09:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Presse 2020]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Identitäre]]></category>
		<category><![CDATA[Martin Sellner]]></category>
		<category><![CDATA[Sawsam Chebli]]></category>
		<category><![CDATA[Tim K.]]></category>
		<category><![CDATA[Wutbürger]]></category>
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					<description><![CDATA[28.02.2020 &#8211; Von Michael Klarmann Im Prozess wegen der angeklagten Beleidigung der Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli (SPD) ist der rechte Rocker, Medienaktivist und Ex-Polizist Tim K. am Donnerstag freigesprochen worden. Das Gericht hat die Äußerungen des Angeklagten als „unproblematisch zulässig“ gewertet; Photo (Symbol): Gerhard Frassa / pixelio.de Wegen des Vorwurfs]]></description>
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<hr class="wp-block-separator is-style-wide"/>



<p> 28.02.2020 &#8211;  Von Michael Klarmann </p>



<p>Im Prozess wegen der 
angeklagten Beleidigung der Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli 
(SPD) ist der rechte Rocker, Medienaktivist und Ex-Polizist Tim K. am 
Donnerstag freigesprochen worden.</p>



<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="https://www.bnr.de/files/imagecache/artikel_bild/bilder/index_39.jpg" alt=""/></figure>



<p>Das
 Gericht hat die Äußerungen des Angeklagten als „unproblematisch 
zulässig“ gewertet; Photo (Symbol): Gerhard Frassa / pixelio.de    </p>



<p>Wegen
 des Vorwurfs der Beleidigung musste sich der vorbestrafte Rocker aus 
dem ostwestfälischen Horn-BadMeinberg in Berlin-Tiergarten vor dem 
Amtsgerichtverantworten (<a href="http://www.bnr.de/artikel/aktuelle-meldungen/patriotischer-rocker-auf-der-anklagebank">bnr.de berichtete</a>)
 Kurz vor dem Prozess hatte Tim K. noch in den sozialen Medien darauf 
hingewiesen, dass die „Anzeigenkönigin Deutschlands“ – wie er seine ganz
 persönliche Hassfigur Chebli hämisch bezeichnete – als Nebenklägerin 
„gegen mich antreten“ und Schmerzensgeld einklagen wolle. K. bezeichnet 
die Sozialdemokratin oft auch nur abfällig als „Staatssekretärin für 
Dingsbums“.</p>



<p>Der rechte Influencer berief sich vor Gericht dann auf das Recht der 
freien Meinungsäußerung. Der 46-Jährige soll die Politikerin in einem 
Video als „Quotenmigrantin der SPD“ und „islamische Sprechpuppe“ 
bezeichnet haben. Ihrem Vater hatte er rhetorisch fragend unterstellt, 
wohlmöglich aus „religiöser Überzeugung oder wirtschaftlicher 
Berechnung“ seinerzeit in einem Flüchtlingslager „zwölf Kinder gezeugt“ 
zu haben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">„Haarscharf an der Grenze des Zulässigen“</h2>



<p>Angeblich hege er aber gar keinen Groll und keine bösen Absichten 
gegen Chebli, sagte der frühere Polizist am Donnerstag vor dem 
Amtsgericht. Doch Chebli trete polarisierend in der Öffentlichkeit auf, 
er wolle ihr Paroli bieten. Die Staatsanwaltschaft stellte in ihrem 
Plädoyer indes die Äußerungen des Mannes als massiv abwertend und 
rassistisch dar. Es sei um bewusste Diffamierung und nicht um 
politischen Diskurs gegangen. Er wolle überdies mit Provokationen Klicks
 generieren und als Medienaktivist Geld verdienen. Cheblis 
Nebenklage-Anwalt Christian Schertz führte aus, Tim K. spreche seiner 
Mandantin die Menschenwürde ab, indem er sie als eine vom Islam 
gesteuerte Puppe bezeichnet habe. Auch sein Verbalangriff auf den Vater 
„verletzt sie auf übelste rassistische Weise in ihrer Würde als Mensch“.</p>



<p>Den Freispruch verhindern solche Argumente jedoch nicht .Der Richter 
sagte zur Begründung des Urteils, Kernfrage sei gewesen die 
„Grenzziehung zwischen Meinungsfreiheit und unzulässiger Herabsetzung“ 
auszuloten. Die Äußerung „Quotenmigrantin der SPD“ könne zwar als 
unverschämt oder kränkend empfunden werden, sei aber „unproblematisch 
zulässig“. Durch die Bezeichnung „islamische Sprechpuppe“ werde die 
Politikerin zwar „hart getroffen“, sie liege aber im Kontext des 
veröffentlichten Videos „haarscharf auf der Grenze des Zulässigen“. Die 
Fragestellung zum Vater sei nur „eine grobe Unverschämtheit“. 
Staatsanwaltschaft und Nebenklage wollen gegen dieses Urteil 
Rechtsmittel einlegen. Chebli, Staatssekretärin für Bürgerliches 
Engagement und Internationales, twitterte nach dem Freispruch. „Das 
Urteil ist bitter für mich und alle, die sich für unsere Demokratie 
stark machen. Lasst Euch nicht einschüchtern, zeigt Rassisten bitte 
weiter an. Lasst uns nicht in Ohnmacht verfallen, sondern dafür kämpfen,
 dass Deutschland ein freies, offenes und vielfältiges Land bleibt.“</p>



<h2 class="wp-block-heading">„Team Deutschland gegen Team Orient“</h2>



<p>Der Kopf der „Identitären“, Martin Sellner, verbreitete auf seinem 
Telegram-Kanal (36.700Abonnenten) einen Screenshot von dem Tweet und 
garnierte diesen hämisch mit einem Tränen lachenden und sich vor Freude 
hin und her rollenden Smiley. Die 41-Jährige Chebli hatte kürzlich eine 
Morddrohung von mutmaßlichen Rechtsextremisten gegen sich öffentlich 
gemacht. Sie erhebt immer wieder ihre Stimme gegen Rassismus und 
Intoleranz. In den unterschiedlichen Rechtsaußen-Spektren gilt die 
Sozialdemokratin mit palästinensischen Wurzeln sowohl als erfolgreiche 
Frau, aber auch als Muslima und Migrantin als eines der 
Hauptfeindbilder. Sie ist vielfach und regelmäßig Ziel von Hetze, 
Drohungen, Verleumdung und hämischen Kommentaren.</p>



<p>Auf die rechte Szene wirkte der Prozess daher schon ihm Vorfeld 
elektrisierend. &nbsp;Wiederholt hatte Tim K. auch dazu aufgerufen, den 
Prozess zu besuchen. „Das Team Deutschland gegen das Team Orient im 
rechtsstaatlichen Kampf für unsere Meinungsfreiheit!“, schrieb er etwa 
bei Facebook. Zu Prozessbeginn kam es daraufhin vor und im Foyer des 
Gerichtes zu tumultartigen Szenen mit rund 100 Unterstützern. Der 
Gerichtssaal selbst fasste nur rund 20 Besucher. Seine Anhänger stimmten
 die Nationalhymne im Foyer an, skandierten Parolen, machten 
Videoaufnahmen und feierten später den Freispruch lautstark. Einige 
hatten Deutschland-Fahnen mitgebracht, die Szenerie wirkte mehr wie ein 
rechter Aufmarsch, wie eine Machtdemonstration und keineswegs wieder 
solidarische Besuch eines Gerichtsverfahrens.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Tim K.: „Sieg ist unser aller Sieg!“</h2>



<p>Nachdem Tim K. dazu aufgerufen hatte, zwecks Finanzierung des 
Prozesses Geld zu spenden, hatten sich in den sozialen Medien und Chats 
der Szene immer wieder Aktivisten dazu bekannt, gespendet zu haben um 
K.s Kampf gegen Chebli zu unterstützen. Am Donnerstag war die 
Verhandlung und das Geschehen rund um das Gericht denn auch eines der 
Topthemen in den rechten Socialmedia-Filterblasen. Das am späten 
Nachmittag erfolgte Urteil wurde gefeiert wie ein Sieg in einem 
Stellvertreterkrieg. Kurz nach seinem Freispruch schrieb K. auf 
Facebook: „Dieser Sieg ist unser aller Sieg!“ Tim K. gilt in der Welt 
zwischen AfD, rechten „Wutbürgern“ und rechtsradikaler Szene als 
authentischer Influencer, der seine Fans über verschiedene Formate in 
den sozialen Medien und über seine Homepage „bespielt“. In seiner 
Inszenierung als Ex-Soldat, Ex-Polizist und nunmehr „patriotischer“ 
Rocker gilt er in seinen Kreisen als besonders glaubwürdig um gegen 
Migranten und die „etablierte“ Politik zu wettern.</p>



<p>Den Prozess am 27. Februar hatte K. im Vorfeld umfangreich in den  sozialen Medien dazu genutzt, um die Staatssekretärin immer wieder neu  zu provozieren und sie aufzufordern, im Gerichtssaal zwecks verbalem  Schlagabtausch zu erscheinen. Alleine die Vielzahl seiner hämischen  Postings und Beiträge widersprach seiner Aussage, dass er keine bösen  Absichten gegen Chebli hege und lediglich Comedy-mäßig agiere. Zugleich  machte er seinerzeit schon deutlich, das er selbst seinen eigenen  Prozess inszenieren und die mediale Reichweite anfeuern werde. Derlei  hatte nicht nur den Ansturm seiner Anhänger und gleichgesinnter  Medienaktivisten zur Folge. Das Amtsgericht Tiergarten tagte am  Donnerstag auch unter verschärften Sicherheitsbedingungen.</p>



<p>Quelle: <a href="https://www.bnr.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="bnr.de (öffnet in neuem Tab)">bnr.de</a>    Autor:  Michael Klarmann am 28.02.2020 &#8211; </p>
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