Berufungsprozess gegen Rechtsrock-Unternehmer


Von Sebastian Lipp 16.01.2020 –

Wie radikal der Chef des braunen Labels „Oldschool Records“ und seine Skinhead-Kameradschaft „Voice of Anger“ tatsächlich ticken, zeigt die Überwachung der Neonazis. Nach sechs Jahren Prozess gewährt ein Ermittler erstmals Einblick.

„Voice of Anger gibt sich nach außen hin relativ moderat, weitestgehend unauffällig. Im Innenleben sieht es anders aus.“ Das sagte der ehemalige Staatsschützer Jochen Glaser am vergangenen Freitag vor dem Landgericht Memmingen über die Allgäuer Skinhead-Kameradschaft „Voice of Anger“.

Vielfältiges Angebot für die braune Szene bei „Old School Records“; Photo (Archiv): S.L.

Als Zeuge berichtete der 57-jährige Polizist am ersten Verhandlungstag der Neuauflage des Berufungsprozesses gegen das Plattenlabel „Oldschool Records“ über die Ideologie von Benjamin Einsiedler und seine tragende Rolle in der extremen Rechten.

Affinität zu „Blood&Honour“

In der Szene ist Einsiedler demnach nicht nur „eine bekannte Größe“. Er habe „die Position des Aufsehers bei ‘Voice of Anger’ inne“. Damit sei es „seine Aufgabe, für Recht und Ordnung zu sorgen“, so Glaser. Eine Übersicht über die Ämter der Gruppe weise Benjamin Einsiedler als Führungsmitglied der Vorstandschaft aus. Bei ihm hatte die Polizei auch „Unterlagen gefunden, die eine gewisse Affinität zu ‘Blood&Honour’ (B&H) darlegen“.

Über diese Nähe zum Neonazi-Netzwerk, das den NSU hervorbrachte, berichtet das Portal „Allgäu rechtsaußen“ seit Jahren. Immer wieder werden „Voice of Anger“-Anhänger international auf Szene-Events beobachtet. Zuletzt besuchte eine britische B&H-Band die Allgäuer Skinheads, gab ein Konzert und nahm bei „Oldschool Records“ ihr neues Album auf.

VoA-Anhänger bei Schießtraining

Im Februar 2019 veröffentliche „Allgau rechtsaußen“ Bildmaterial, das Anhänger von „Voice of Anger“ bei einem Schießtraining zeigt. Darauf sind neben Waffen und Magazinen auch Fotos von jüdischen Geistlichen zu sehen, die offenbar als Ziel benutzt werden sollen. Davon geht auch Jochen Glaser aus. Das sagte er, als er das Material am Freitag vor dem Landgericht Memmingen präsentierte. Die Polizei vermutet, dass es in der Schweiz entstanden ist.

Als damaliger Leiter des Kommissariats Staatsschutz wertete Glaser nach einer großen Razzia im Jahre 2014 (bnr.de berichtete) die überwachte Kommunikation des Szenehändlers, sein Mobiltelefon und andere Datenträger aus. Dabei seien Gruppenchats besonders aufgefallen. Insbesondere auf WhatsApp sei Einsiedler in mehreren Gruppen mit Bezug zu „Voice of Anger“ gewesen.

Geburtstagstorte mit Hakenkreuz

So habe man etwa das Foto einer Frau mit nacktem Oberkörper retouschiert und mit der Aufschrift „Thanks Adolf Eichmann“ vor die Tore von Auschwitz montiert und in einer der Gruppen von „Voice of Anger“ geteilt. Die zentrale Dienststelle von SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann organisierte die Verfolgung, Vertreibung und Deportation von Juden und war mitverantwortlich für die Ermordung von Millionen Menschen im weitgehend vom NS-Staat besetzten Europa. „Das ist ein Zeichen, wie man bei Voice of Anger denkt“, erklärte Glaser am Freitag und zählte weitere rassistische, antisemitische und den Nationalsozialismus verherrlichende Inhalte aus der Gruppe auf.

Trotz seiner Funktion, für Recht und Ordnung zu sorgen, habe „Benjamin Einsiedler in keiner Weise zur Mäßigung beigetragen“. Im Gegenteil habe er auch selbst entsprechende Nachrichten versandt. Glaser berichtete etwa von einer Geburstagstorte mit Hakenkreuz am Hitler-Geburtstag oder einer „Voice of Anger“-Grillplatte mit Sigrunen. Einsiedler soll geschrieben haben: „Himmler wäre stolz auf uns.“ Es gäbe Mitschnitte aus der Telefonüberwachung, wo mit „Sieg Heil“ verabschiedet würde. Schließlich legte Glaser ein weiteres Foto vor. Es zeigt Benjamin Einsiedler, wie er selbst den Arm zum Hitlergruß erhebt. Während des Ukraine-Konflikts habe Einsiedler zudem Geld für den „Rechten Sektor” gesammelt.

Oberlandesgericht kanzelt Freispruch ab

Die genaue Untersuchung des Kontextes, in dem sich der Angeklagte bewegt, hatte das Landgericht vom Oberlandesgericht in München aufgetragen bekommen. Das Obergericht kassierte im April 2019 einen Freispruch des Landgerichts vom Mai 2018. „Ohne jegliche Systematik, Subsumtion und Prüfungsdarlegung wird eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung abgelehnt“, schrieb das OLG scharf. Was Szene-Kenner als „Freibrief für Nazi-Propaganda“ kritisierten, kanzelte der Münchner Strafsenat als lückenhaft, rechtsfehlerhaft und formfehlerhaft ab.

In seinem ersten Urteil legte das Landgericht Memmingen Rechtsgrundlagen und sein Verständnis der strittigen Äußerungen grundsätzlich wohlwollend und im Sinne des Neonazi-Unternehmers aus. Immer wieder ließ die Argumentation des damaligen Richters wenig Distanz zum eindeutig politisch gefärbten Vorbringen des Szene-Verteidigers Alexander H. erkennen. So könne man einem Songtext über „Germanisches Erbgut“, deren Träger „das Ende der One-World-Mafia“ heraufbeschwören, nicht sicher entnehmen, dass damit eine rassische Überlegenheit besungen wird. Vielmehr stelle sich der Text nach Auffassung der Memminger Strafkammer als Meinungsäußerung dar und sei so zu interpretieren, dass „eine ‚homogene Gemeinschaft‘ vorzugswürdig und eine ‚Multi-Kulti-Gesellschaft‘ in Deutschland abzulehnen sei“.

Urteil noch im Januar erwartet

Diese Begründung hatte beim OLG „keinen Bestand“. Die für den Angeklagten günstigste Interpretationsmöglichkeit anzunehmen reiche nicht, so die Münchner Richter. Der neue Prozess werde nun in Memmingen auch die Begleitumstände wie den Namen der Band, ihr sonstiges Schaffen oder den Titel des Tonträgers in die neue Bewertung einbeziehen müssen. Bislang fehlte dem bereits seit Jahren andauernden Prozess die systematische Beleuchtung dieses Kontextes.

Damit jedoch könnte es bereits am zweiten Prozesstag wieder vorbei sein. Der Vorsitzende Richter erwartet am Freitag die Plädoyers und wird die Beweisaufnahme schließen. Wenig überraschend dürfte Anwalt Alexander H. ungeachtet der Münchner Entscheidung erneut den Freispruch für seinen Mandanten Benjamin Einsiedler fordern. Die Staatsanwaltschaft dagegen wird gestützt auf ihre in München gewonnene Revision die Verurteilung des Rechtsrock-Produzenten wegen des Vertriebs von volksverhetzendem und den Nationalsozialismus verherrlichendem Materials fordern. Das neue Urteil soll bis zum 24. Januar am Landgericht Memmingen fallen.

Quelle: https://www.bnr.de