Razzia in Kleinenbremen: Schlag gegen rechte Terrorzelle

KLEINENBREMEN/MINDEN. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat am Freitag zu einem konzertierten Schlag gegen eine mutmaßliche rechte Terrorzelle ausgeholt – Beamte der Bundes- und Landespolizei – darunter auch Spezialeinsatzkommandos (SEK) – waren im Einsatz. Die großangelegte Polizeiaktion fand zeitgleich an 13 Orten in sechs Bundesländern statt. Eine Spur führt nach Kleinenbremen in der Nähe von Bückeburg. Bis in den späten Nachmittag hinein waren in einem Wohnhaus an der Alten Straße maskierte Polizisten im Einsatz.

Einsatz in Kleinenbremen: Maskierte Polizisten tragen sichergestellte Beweismittel aus einem Haus an der Alten Straße. Foto: leo

Sie trugen zahlreiche sichergestellte Beweismittel – darunter war nach SZ/LZ-Informationen auch eine Armbrust – zu einem Zivilwagen mit Stuttgarter Kennzeichen. Spuren an der gewaltsam geöffneten Haustür deuten darauf hin, dass sie von Elitepolizisten aufgesprengt wurde. Federführend bei diesem Anti-Terror-Einsatz ist das Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Die streng geheim gehaltene Polizeiaktion soll im Vorfeld vom Inlandsgeheimdienst unterstützt worden sein. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft richtet sich die Aktion gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer einer rechtsterroristischen Vereinigung, deren Namen bislang nicht genannt wurde. Der Generalbundesanwalt ließ nach Informationen der SZ/LZ zwölf der 13 Tatverdächtigen vorläufig festnehmen. Drei Beschuldigte sollen aus Minden und Kleinenbremen stammen.

Den deutschen Staatsangehörigen Werner S., Michael B., Thomas N. und Tony E. wird vorgeworfen, eine „eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet und sich an ihr mitgliedschaftlich beteiligt zu haben“. Wegen Verdachts der Unterstützung dieser mutmaßlichen Terrorzelle wurden zudem die deutschen Staatsangehörige Thorsten W., Ulf R., Wolfgang W., Markus K., Frank H., Marcel W., Stefan K. und Steffen B. vorläufig dingfest gemacht. Die zwölf Beschuldigten sollen einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Dieser werde über den Erlass von Haftbefehlen und den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden, hieß es. 

Werner S., Michael B., Thomas N., Tony E. und ein weiterer Beschuldigter sollen sich im September vergangenen Jahres zu einer rechtsterroristischen Vereinigung zusammengeschlossen haben. Ziel der Zelle soll es nach Angaben der Bundesanwaltschaft gewesen sein, „die Staats- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu erschüttern und letztlich zu überwinden“. Zu diesem Zweck sollten durch bislang noch nicht näher konkretisierte Anschläge auf Politiker, Asylsuchende und Personen muslimischen Glaubens „bürgerkriegsähnliche Zustände herbeigeführt“ werden. Nach Informationen dieser Zeitung sollen auch Anschläge auf Moscheen geplant gewesen sein. „Um ihr Vorhaben in die Tat umsetzen zu können, trafen sich die Beschuldigten in unterschiedlichen Besetzungen mehrfach persönlich. Anberaumt und koordiniert wurden die Treffen nach Erkenntnissen der Ermittler von Werner S., der in einigen Fällen von Tony E. unterstützt worden sein soll. „Zudem standen die Beschuldigten untereinander über Chatgruppen verschiedener Messenger-Dienste sowie telefonisch in Kontakt“, teilte die Bundesanwaltschaft mit.

Die acht mutmaßlichen Unterstützer sollen zugesagt haben, die Vereinigung finanziell zu unterstützen, Waffen zu beschaffen oder an zukünftigen Anschlägen mitzuwirken. Dem Vernehmen nach wollten die Ermittler herausfinden, ob die Gruppierung bereits über Schusswaffen, Sprengstoff oder sonstige gefährliche Gegenstände für Anschläge verfügte.

Nach Angaben von Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul, setzte sich die Gruppierung aus Mitgliedern einer rechtsextremen Szene zusammen, „die wir schon länger im Blick hatten“. Die Akteure hätten sich online kennengelernt, sagte der CDU-Politiker. Im Zusammenhang mit der Anti-Terror-Razzia wurde ihm zufolge auch ein Verwaltungsmitarbeiter der nordrhein-westfälischen Polizei suspendiert. Bei dem Mann soll es sich unbestätigten Informationen zufolge um einen Verwaltungsbeamten des sogenannten Verkehrssekretariats handeln.  

Quelle: SZ/LZ am 14.02.2020 Autor: Leonhard Behmann