Bei Morddrohungen in Sozialen Medien, Gewalt gegen Beschäftigte in Rettungsstellen oder auch antisemitisch motivierten Straftaten – die Bundesregierung verstärkt ihren Kampf gegen Hasskriminalität. Ein Gesetz, das neue Regeln und Strafverschärfungen vorsieht, wurde nun vom Deutschen Bundesrat gebilligt. Auch Anbieter großer Sozialer Netzwerke erhalten neue Pflichten – was sich im Einzelnen ändert.
Im Oktober 2019 versuchte ein Rechtsextremist mit Waffengewalt in die Synagoge von Halle/Saale einzudringen und Menschen, die sich dort versammelt hatten, zu töten. Durch viel Glück gelang der Attentäter nicht ins Innere des Gotteshauses. Dennoch erschoss er an diesem Tag zwei Menschen in der Innenstadt.
Auf dieses schreckliche Ereignis, aber auch auf eine insgesamt besorgniserregende Entwicklung bei der Hasskriminalität, reagierte die Bundesregierung mit einem umfassenden Maßnahmenpaket gegen Hass, Rechtsextremismus und Antisemitismus. Das vom Bundesrat gebilligte Gesetz dient der Umsetzung dieses Maßnahmenpaketes.
Was ändert sich?
- Morddrohungen, volksverhetzende Äußerungen und andere strafbare Inhalte werden häufig über Soziale Netzwerke veröffentlicht. Die Anbieter großer Netzwerke werden verpflichtet, solche Inhalte zu melden. Dafür wird beim Bundeskriminalamt eine neue Zentralstelle eingerichtet. Bislang waren die Anbieter nur dazu verpflichtet, diese Inhalte zu löschen oder zu sperren.
- Richtet der Anbieter ein unzureichendes Meldesystem ein, kann dies mit einem Bußgeld sanktioniert werden.
- Hetze, Drohungen und Beleidigungen im Netz werden wegen der besonders hohen Reichweite härter und besser verfolgt.
- Um Tatverdächtige identifizieren und Beweise sichern zu können, werden klare Rechtsgrundlagen zur Auskunftserteilung von Anbietern gegenüber Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden geschaffen.
- Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung gegen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker werden künftig schärfer bestraft. Mit ihrem Engagement sind sie eine Stütze der Gesellschaft und verdienen besonderen Schutz.
- Personen, die im ärztlichen Notdienst oder in einer Notaufnahme Hilfe leisten, erhalten einen besseren Schutz vor Drohungen und Gewalthandlungen. Für sie gelten künftig besondere Regeln, wie sie jetzt schon für Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder der Rettungsdienste gelten.
- Antisemitische Motive wirken künftig grundsätzlich strafschärfend. Der Katalog der Strafzumessungsgründe wird ausdrücklich um antisemitische Beweggründe ergänzt.
- Personen, die aufgrund ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt sind, werden besser geschützt. Im Melderecht werden dafür entsprechende Auskunftssperren im Melderegister eingerichtet.
Warum ist die Verschärfung notwendig?
Im Internet und insbesondere in den Sozialen Medien ist eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten. So äußern sich Personen immer öfter allgemein, vor allem aber gegenüber gesellschaftlich und politisch engagierten Menschen, in einer Weise, die gegen das Strafrecht verstößt und sich durch stark aggressives Auftreten, Einschüchterung und Androhung von Straftaten auszeichnet.
Dadurch wird nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, sondern auch der politische Diskurs in der demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung angegriffen und in Frage gestellt.
In der Öffentlichkeit stehende und für das Gemeinwesen aktive Personen wurden in der Vergangenheit etwa nach einer politischen Äußerung mit diffamierenden Reaktionen oder gar Morddrohungen überzogen. Auch kommt es zum Teil dazu, dass zu Gewalt gegen sie aufgerufen wird. Mit diesen öffentlichen, respektlosen und herabwürdigenden Inhalten sinkt die Hemmschwelle für weitere gleichgerichtete Äußerungen.
In diesem verrohten Umfeld kommt es schon jetzt dazu, dass bestimmte Meinungen aus Sorge vor solchen Reaktionen nicht mehr geäußert werden. Dies kann sogar dazu führen, dass sich Menschen vollständig aus dem öffentlichen Diskurs zurückzuziehen. Damit sind der freie Meinungsaustausch im Internet und die Meinungsfreiheit gefährdet.
Die eigene Meinung frei, unbeeinflusst und offen sagen und sich darüber austauschen zu können, stellt einen Grundpfeiler der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dar. Der Staat hat die Aufgabe, diese Freiheit mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen. Mit dem vom Bundesrat gebilligten Gesetzespaket kann dieses Ziel konsequent weiter verfolgt werden.
Freitag, 3. Juli 2020
Den genauen Gesetzestext findet ihr hier: Beschlusssache des Deutschen Bundesrates, Drucksache 339/20 PDF